Allgemeine Geschäftsbedingungen der MAINSTUDIO GmbH i.G.
Im Gefierth 10, 63303 Dreieich
Stand: Januar 2026
Diese AGB gelten für alle Leistungen der MAINSTUDIO GmbH i.G. — sowohl für die Vermietung des Filmstudios als auch für Produktionsdienstleistungen (Videoproduktion, Veranstaltungstechnik, Operator-Buchungen). Soweit einzelne Paragraphen nur für einen der beiden Bereiche gelten, ist dies ausdrücklich vermerkt.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln). Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten abweichende gesetzliche Regelungen, die diesen AGB vorgehen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der MAINSTUDIO GmbH i.G. geschlossenen Verträge. Mündliche Zusicherungen werden nicht Teil des Vertrags. Die hier festgelegten Bedingungen gelten ausschließlich, sofern der Vertragspartner keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart hat.
Es gelten ausschließlich die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn MAINSTUDIO diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote von MAINSTUDIO sind freibleibend, wenn sie nicht binnen 3 Arbeitstagen vom Vertragspartner bestätigt werden. Aufträge erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von MAINSTUDIO schriftlich bestätigt werden. Der im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung angegebene Nettopreis zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer gilt als vereinbart.
Ebenfalls als Beauftragung im Umfang des Angebotes gilt eine E-Mail des Auftraggebers, in der er sich sinngemäß auf das Angebot bezieht und seine Zusage erklärt (z. B. „Hiermit nehme ich das Angebot an").
Unsere Preise verstehen sich (falls nicht anderweitig angegeben) als Endpreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich eventueller Anfahrts- und Versandkosten sowie Spesen.
Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn dieser nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung den geschuldeten Betrag überwiesen hat. Eine Berechtigung zum Abzug von Skonto besteht nicht, es sei denn, dies wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist MAINSTUDIO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Dieser erhöhte Zinssatz gilt, weil diese AGB ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Anwendung finden.
Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt sowie sonstige unverschuldete Hindernisse verlängern verbindliche Lieferfristen entsprechend.
Bei Absage einer gebuchten Leistung durch den Auftraggeber trägt dieser das betriebliche und persönliche Risiko. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Stornierungen innerhalb von 3 Werktagen nach schriftlicher Buchungsbestätigung sind kostenfrei, sofern der Leistungsbeginn mehr als 21 Tage entfernt liegt. MAINSTUDIO berechnet folgende Ausfallentschädigungen:
Als Kulanzregelung kann MAINSTUDIO auf Anfrage eine Umbuchung auf einen alternativen Termin innerhalb von 3 Monaten anbieten. Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht.
Als Produktionsbeginn gilt die erstmalige Anreise zu einem Produktionsort ab Firmensitz Dreieich, der Beginn der Planung oder Konzeption einer Produktion oder der Start der Bearbeitung am Schnitt- und Animationsplatz.
Kann eine Produktion aus Gründen, die nicht im Machtbereich von MAINSTUDIO liegen, nicht stattfinden, haftet MAINSTUDIO für daraus resultierende Schäden der Vertragspartei nicht.
Schadensersatzansprüche können nur unter Nachweis des den Ersatzanspruch auslösenden Umstandes erhoben werden. Die Haftung von MAINSTUDIO beschränkt sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Gleiches gilt für das von MAINSTUDIO eingesetzte Personal.
Die Höhe eines Schadensersatzanspruches gegen MAINSTUDIO wird auf 50 % des Auftragsvolumens beschränkt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MAINSTUDIO beruhen.
Der Vertragspartner haftet für abhanden kommende oder beschädigte Produktionsgüter von MAINSTUDIO oder deren Beauftragten. Insbesondere im Falle von Vandalismus oder Diebstahl ist der Vertragspartner zum Schadensersatz in Höhe des Neupreises verpflichtet.
Leistungen, die über die im Angebot genannten hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren. Zusatzleistungen sind solche, die nicht ausdrücklich im Angebot genannt sind. MAINSTUDIO ist berechtigt, Zusatzleistungen angemessen zu berechnen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter www.mainstudio.tv/datenschutz.html abrufbar ist.
Sofern die Aufnahme und Speicherung von Videoaufzeichnungen, die einzelne Personen oder ein Publikum einer Veranstaltung zeigt, vom Auftraggeber gewünscht wird, hat der Auftraggeber, sofern gesetzlich vorgeschrieben, die Erlaubnis der entsprechenden Personen einzuholen und ist für die Wahrung der DSGVO im Zusammenhang mit diesen Aufnahmen verantwortlich. Der Auftraggeber stellt MAINSTUDIO als rein technisch ausführenden Dienstleister von eventuellen Forderungen abgebildeter Personen frei.
Die Buchung des Studios erfolgt schriftlich (E-Mail oder Auftragsbestätigung). Eine Buchung gilt erst mit schriftlicher Bestätigung durch MAINSTUDIO als verbindlich. Die vereinbarte Mietzeit beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zeiten.
Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Eine Untervermietung oder Weitergabe der Räumlichkeiten an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MAINSTUDIO nicht gestattet.
Auf- und Abbauzeiten (Rigging, Set-Aufbau, Abbau) sind separat zu buchen und zu vergüten, sofern sie nicht ausdrücklich in der Buchungszeit enthalten sind. Anlieferungen außerhalb der vereinbarten Mietzeit bedürfen der vorherigen Zustimmung und werden zusätzlich berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, das Studio pünktlich zu verlassen. Überschreitungen der Mietzeit werden im 30-Minuten-Takt zusätzlich berechnet.
Das Studio darf ausschließlich für legale und mit dem vereinbarten Verwendungszweck übereinstimmende Produktionen genutzt werden. Die Nutzung für Aufnahmen mit jugendgefährdenden, diskriminierenden oder anderweitig rechtswidrigen Inhalten ist untersagt.
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt folgender Zahlungsplan:
Bei Neukunden oder bei Mietern mit früheren Zahlungsverzögerungen behält sich MAINSTUDIO vor, 100 % des Mietpreises als Vorkasse spätestens einen Werktag vor Mietbeginn zu verlangen.
Grundsätzlich gilt als Zahlungszeitpunkt der Eingang des Geldes bei MAINSTUDIO, nicht der Zeitpunkt der Anweisung. Rückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Minderungsansprüche berechtigen den Vertragspartner nicht, das vereinbarte Entgelt oder einen Teil hiervon zurückzuhalten. Im Falle des Zahlungsverzuges wird gemäß § 288 Abs. 5 BGB eine Mahnpauschale von 40,00 EUR erhoben; ein darüber hinausgehender nachgewiesener Schaden bleibt geltend machbar.
Der Mieter ist verpflichtet, das Studio und das dazugehörige Equipment sorgsam zu behandeln. Das Studio ist nach der Nutzung besenrein und vollständig geräumt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
Sonderverschmutzungen (z. B. durch Farbe, Pyrotechnik, Lebensmittel, Konfetti oder ähnliche Materialien) sind vor der Buchung anzumelden. Im Falle von Verschmutzungen wird eine Reinigungspauschale von mindestens 450,00 EUR berechnet; darüber hinausgehende Reinigungskosten trägt der Mieter vollständig.
Im Studio gilt striktes Rauchverbot. Konsum von Alkohol und illegalen Substanzen ist nicht gestattet. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung oder gegen Sicherheitsvorschriften (unsachgemäße Gerätenutzung, Blockieren von Fluchtwegen etc.) wird MAINSTUDIO den Mieter zunächst abmahnen und zur sofortigen Abhilfe auffordern, sofern dies ohne Gefahr für Personen oder Sachwerte möglich ist. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen oder bei unmittelbarer Gefährdung ist MAINSTUDIO berechtigt, die Miete sofort und ohne Rückerstattung zu beenden und eine Vertragsstrafe von 500,00 EUR bis 1.000,00 EUR je nach Schwere des Verstoßes zu erheben.
Eigenmächtige Veränderungen an der Studioinfrastruktur (Elektrik, Traverse, Hängevorrichtungen, Wände) sind ohne ausdrückliche Genehmigung durch MAINSTUDIO nicht gestattet. Schäden am Studio, an der Ausstattung oder am Equipment, die durch den Mieter oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden, werden dem Mieter in Höhe der tatsächlichen Reparaturkosten bzw. des Wiederbeschaffungswertes zum Zeitpunkt des Schadensereignisses in Rechnung gestellt.
Der Mieter haftet für alle Personen, die er in das Studio mitbringt. Unbefugter Zutritt Dritter ist zu unterbinden.
Der Mieter darf eigenes Equipment mitbringen. MAINSTUDIO übernimmt keine Haftung für Schäden an oder Verlust von mitgebrachtem Equipment des Mieters oder Dritter. Der Mieter ist für die Absicherung seines Equipments selbst verantwortlich.
Das Anschließen von Fremd-Equipment an die Strom- und Netzwerkinfrastruktur des Studios ist erlaubt, sofern es den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht. Schäden an der Studioinfrastruktur, die durch unsachgemäßen Anschluss von Fremd-Equipment entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
MAINSTUDIO stellt eine professionelle Internetverbindung zur Verfügung, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Bei technischen Ausfällen der Internetverbindung oder der Stromversorgung, die außerhalb des Einflussbereichs von MAINSTUDIO liegen, besteht kein Haftungsanspruch des Mieters, insbesondere nicht für fehlgeschlagene oder qualitativ beeinträchtigte Livestreams.
Mit der Buchung bestätigt der Mieter, über eine gültige Betriebshaftpflicht- oder Produktionshaftpflichtversicherung zu verfügen, die Personen- und Sachschäden im Rahmen der Studionutzung abdeckt. MAINSTUDIO behält sich vor, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
MAINSTUDIO haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen der Studiomiete durch den Mieter, seine Mitarbeiter oder Dritte verursacht werden.
Bei Betrieb einer Produktionsstätte beginnt die vertragliche Verpflichtung mit der Aufnahme der Arbeiten vor Ort und endet nach vollständiger Erfüllung des Auftrages.
Bei Film- und Livestreaming-Konzepten ist von Seiten MAINSTUDIO lediglich das Bemühen geschuldet. Erstellung von Konzepten, Herstellung von Rohmaterial oder Erstellung von Layout-Schnitten sind Leistungen, die ausschließlich im geistigen wie tatsächlichen Eigentum von MAINSTUDIO stehen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart.
MAINSTUDIO behält sich vor, zur Ausführung des Auftrages Dritte hinzuzuziehen, insbesondere bei unverschuldetem Ausfall (z. B. Krankheit). Im Angebot aufgeführte Gerätschaften sind nicht bindend und können durch gleichwertiges Equipment ersetzt werden.
Die berechneten Tageshonorare schließen eine Arbeitszeit von höchstens 10 Stunden ein. Darüber hinaus geleistete Arbeitszeit wird gesondert mit einem Aufschlag von 25 % berechnet.
Soweit Leistungen außerhalb des Firmensitzes in Dreieich erbracht werden, trägt der Auftraggeber die anfallenden Fahrt-, Reise-, Park-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet und gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Fahrten werden ab Firmensitz Dreieich abgerechnet.
Sollte MAINSTUDIO am Dreh- oder Produktionsort jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber fehlen (fehlende Stromanschlüsse, schlechte Internetanbindung, Verweigerung von Kamerastandorten, Einschränkungen durch Sicherheitspersonal oder fehlerhafte Informationen), übernimmt MAINSTUDIO keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und der daraus resultierenden Endprodukte.
Die Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei MAINSTUDIO, es sei denn, die Vertragsparteien haben eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen. Bei nicht genehmigter Verwendung fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 EUR pro Fall an.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf Herstellung, Bearbeitung, Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) verfügt. Er versichert, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte zu sein oder entsprechende Berechtigungen eingeholt zu haben.
Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte infolge der Ausführung des Auftrages an MAINSTUDIO stellen, und verpflichtet sich, MAINSTUDIO hierfür schad- und klaglos zu halten.
Die musikalische Untermalung von Auftragsproduktionen erfolgt unter strikter Nutzung GEMA-freier Musikarchive, für die MAINSTUDIO entsprechende Lizenzen hält.
Sofern MAINSTUDIO durch den Auftraggeber explizit zur Nutzung anderer Musiken aufgefordert wird (z. B. durch Übergabe von Audiodateien), verpflichtet sich der Auftraggeber zur Klärung und Einholung aller nötigen Nutzungs- und Lizenzrechte. Mit Übergabe der Materialien bestätigt er, MAINSTUDIO von allen Lizenzierungsverpflichtungen freizustellen. Die alleinige Haftung liegt beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur vollständigen Abnahme des beauftragten Produktes oder der Dienstleistung, sofern diese technisch gemäß Auftragsbestätigung und Angebot durchgeführt wurde.
Sobald dem Auftraggeber das erstellte Werk erstmals in der von MAINSTUDIO als final angesehenen Fassung präsentiert wird (Vorschau-Link, persönliche Präsentation oder Download), hat der Auftraggeber vier Wochen Zeit zur Abnahme. MAINSTUDIO wird den Auftraggeber bei Übersendung der Abnahmeversion ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei ausbleibender Reaktion innerhalb von vier Wochen die Abnahme als erteilt gilt. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keinerlei Reaktion, gilt die Produktion nach Ablauf der Frist als abgenommen.
Eventuell geäußerte Korrekturwünsche werden nach technischen Möglichkeiten zeitnah im Rahmen der im Angebot angegebenen maximalen Zeitaufwendung durchgeführt. Wird diese überschritten, ist MAINSTUDIO berechtigt, zusätzliche Arbeitszeit gesondert zu berechnen. Spätestens nach vier Wochen seit Zugang der ersten Abnahmeversion gilt die Produktion als abgeschlossen. Weitere Korrekturwünsche bedürfen dann einer gesonderten Beauftragung.
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, gilt folgender Zahlungsplan:
Grundsätzlich gilt als Zahlungszeitpunkt der Eingang des Geldes bei MAINSTUDIO, nicht der Zeitpunkt der Anweisung.
MAINSTUDIO ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Logo als Copyrightvermerk im Abspann einer Produktion zu zeigen sowie das fertige Werk zur Eigenwerbung zu nutzen — auf den eigenen Social-Media-Kanälen, bei Kundengesprächen oder in Ausschnitten von maximal drei Minuten auf der Website www.mainstudio.tv — sofern der Auftraggeber nicht schriftlich widerspricht.
MAINSTUDIO ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen mit MAINSTUDIO ist der Firmensitz in Dreieich. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gesonderte Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen, soweit sie nicht im Rahmen der Auftragsbestätigung geregelt wurden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Grundlage des Vertrages sind immer die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen AGB von MAINSTUDIO, mit Ausnahme aller Verträge, die vor dem 01.01.2020 geschlossen worden sind.