Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit der ms.mediaservice geschlossenen Verträge. Mündliche Zusicherungen werden nicht Bestandteil des Vertrages mit ms.mediaservice. Die hiernach geltenden Bedingungen sind ausschließlich. Geschäftsbedingungen, die der andere Vertragspartner verwendet, haben nur Gültigkeit, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Ansonsten gelten ausschließlich die hier niedergelegten Bedingungen.
Die Angebote von ms.mediaservice sind freibleibend, wenn sie nicht binnen 3 Arbeitstagen von dem anderen Vertragspartner bestätigt werden. Aufträge erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von ms.mediaservice schriftlich bestätigt werden. Der im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung angegebene Nettopreis zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer gilt als vereinbart. Jede schriftliche, telefonische oder online übermittelte Anfrage stellt ein Angebot an den Auftragnehmer, zum Abschluss eines Engagement Vertrages zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung dar. Der Engagement Vertrag wird dem Auftraggeber in elektronischer Form oder per Postweg zugesandt und ist unterzeichnet per Fax oder ebenfalls Postversand zu retournieren. Ebenfalls als Beauftragung im Umfang des Angebotes gilt eine E-Mail des Auftraggebers, in der dieser sich mit sinngemäßer Formulierung auf das Angebot bezieht und seine Zusage und damit Beauftragung selbigen zum Ausdruck bringt (z.B.: “Hiermit nehme ich das Angebot an”).
Ist Gegenstand des Vertrages der Betrieb einer Produktionsstätte, so gilt als Beginn der vertraglichen Verpflichtung die Aufnahme der Arbeiten vor Ort. Sie endet im Zeitpunkt der
vollständigen Erfüllung des Auftrages. Ist Gegenstand die Ausarbeitung von Film- und Livestreaming-konzepten, die Produktion von Filmen und Livestreamings oder deren Durchführung, so ist
von Seiten der ms.mediaservice lediglich das Bemühen geschuldet. Erstellung von Konzepten, die Herstellung von Rohmaterial oder die Erstellung von Layout- Schnitten sind Leistungen, die
ausschließlich im geistigen wie tatsächlichen Eigentum von ms.mediaservice stehen, es sei denn, etwas anderes ist schriftlich vereinbart. ms.mediaservice haftet nicht, wenn eine auf ihren
Produkten abgebildete Person mit der Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Die Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei ms.mediaservice,
es sei denn, die Vertragsparteien haben eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen. Sollte die Vertragspartei entgegen dieser Regelung Teile der Produktion oder deren Gesamtheit
ohne Zustimmung verwenden, so wird für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 EUR fällig. Schadensersatzansprüche hieraus bleiben unberührt. Die von der Verwenderin
berechneten Tageshonorare schließen eine Arbeitszeit von höchstens 10 Stunden ein. Darüber hinaus geleistete Arbeitszeit wird gesondert, mit einem Aufschlag von 25% berechnet.
Der Auftragnehmer hält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem
Ausfall wie Krankheit der Fall. Ebenso sind ggf. im Angebot aufgeführte Gerätschaften nicht bindend und können durch gleichwertiges Equipment ersetzt werden.
Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge in Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen
(Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt. Weiterhin versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen
Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein.
Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten und verpflichtet sich, ms.mediaservice hierfür schad- und klaglos zu halten.
Die musikalische Untermalung von Auftragsproduktionen erfolgt unter strikter Nutzung verschiedener zur Verfügung stehender Gema-Freier Musikarchive. ms.mediaservice verfügt über entsprechende Lizenzdokumente zum Einsatz dieser Musik, hierin inbegriffen ist auch das Nutzungsrecht zur Untermalung der Auftragsproduktionen. Sollte dies in gesonderten Fällen nicht der Fall sein, wird der Auftraggeber während der Angebotsphase entsprechend benachrichtigt. Sofern msmediaservice durch den Auftraggeber explizit zur Nutzung anderer Musiken aufgefordert wird (z.B. durch Überreichung von CDs oder anderem digitalen Fremdformaten mit der Bitte diese zur Untermalung zu nutzen) verpflichtet sich der Auftraggeber zur Klärung und Einholung aller nötigen in Zusammenhang mit dieser Musik stehenden Nutzungs- und Lizenzrechte (z.B. Gema, Verlagsrechte, Nutzungsrechte etc.). Eine Rechtsberatung seitens ms.mediaservice wird nicht durchgeführt. Der Auftraggeber bestätigt mit Übergabe der Tonträger/Daten die Freistellung des Auftragnehmers von sämtlichen Lizensierungsvorgängen, insbesondere jedoch ist ms.mediaservice bei Rechtsansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der Musik freigestellt. Die alleinige Haftung liegt beim Auftraggeber. ms.mediaservice berät jeden Auftraggeber dahingehend, auf die Nutzung des Gema-freien Musikarchives zurückzugreifen.
Unsere Preise verstehen sich (falls nicht anderweitig angegeben) als Endpreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zzgl. eventueller Versandkosten, sowie Spesen.
Zahlungen des Auftraggebers gelten als verspätet, wenn dieser nicht innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung, den geschuldeten Betrag überwiesen oder bar ausgehändigt hat. Bei Zahlungsverzug
hält sich der Auftragnehmer offen, Mahngebühren zu erheben und ein Mahnverfahren einzuleiten.
Eine Berechtigung zum Abzug von Skonto besteht nicht, es sei denn dies wurde in der Auftragsbestätigung vereinbart.
Mündlich zugesagte Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt oder dieser nahe
kommenden Ereignisse wie Verkehrseinflüsse, Streik, Ausfall oder Störung von technischen Geräten und Maschinen, sowie Ausfall oder Erschwernis der Rohmateriallieferungen verlängern verbindliche
Lieferfristen um ihre jeweilige Dauer, bzw. verschieben Termine um ihre jeweilige Dauer. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Beauftragung zur vollständigen Abnahme des beauftragten Produktes oder der Dienstleistung, sofern diese technisch im Sinne und gemäß der Auftragsbestätigung
und des Angebotes durchgeführt wurde. Da es sich bei Medienproduktionen und kreativen Dienstleistungen auch um künstlerische Arbeiten handelt und diese in gewissen Grenzen der künstlerischen
Freiheit des Urhebers (und damit dem Auftragnehmer) unterliegen, werden zur Feststellung der Auftragserfüllung oder eventuell berechtigter Mängelforderungen des Auftraggebers lediglich
technische Aspekte herangezogen.
Sobald dem Auftraggeber das erstellte Werk erstmals in der vom Auftragnehmer als final angesehenen Fassung präsentiert wird (Vorschau- DVD, persönliche Präsentation oder E-Mail mit Link zur
Ansicht) sind dem Auftraggeber vier Wochen Zeit zur Abnahme gegeben. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keinerlei Reaktion des Auftraggebers auf die zur Verfügung gestellte Abnahmeversion des Werkes,
gilt die Produktion nach Ablauf der Zeitspanne als abgenommen und wird dem Auftraggeber in der vorgelegten Version zur Verfügung gestellt, sowie die Rechnung gestellt.
Eventuell geäußerte Korrekturwünsche werden nach technischen Möglichkeiten zeitnah und mit der im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung angegebenen maximalen Zeitaufwendung durchgeführt.
Wird diese überschritten ist der Auftraggeber berechtigt, zusätzliche Arbeitszeit gesondert zu berechnen. Ebenso gilt, spätestens nach vier Wochen seit Zugang der ersten Abnahmekopie gilt die
Produktion als abgeschlossen. Das Durchführen weiterer Korrekturwünsche bedarf dann der gesonderten Absprache und Beauftragung der Vertragsparteien.
Leistungen, die über unter § 3 genannten hinausgehen, sind gesondert zu vereinbaren. Zusatzleistung sind solche, die nicht ausdrücklich im Angebot genannt sind. Erbringt ms.mediaservice eine Zusatzleistung, so ist sie berechtigt, diese angemessen vergütet zu verlangen.
Sofern nicht zusätzliche, schriftliche Vereinbarungen getroffen worden sind, sind von der Auftragssumme
– 1/3 des vereinbarten Preises im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung
– 1/3 des vereinbarten Preises im Zeitpunkt des Beginn der Produktion / Postproduktion
– 1/3 des vereinbarten Preises im Zeitpunkt der Erteilung der Abschlussrechnung fällig.
Grundsätzlich gilt als Zahlungszeitpunkt der Eingang des Geldes bei ms.mediaservice, nicht der Zeitpunkt der Anweisung. Zurückbehaltungs-, Aufrechnungs- und Minderungsansprüche
berechtigen den Vertragspartner nicht, von sich aus das vereinbarte Entgelt oder einen Teil hiervon nicht an ms.mediaservice auszuzahlen. ms.mediaservice ist im Falle des Zahlungsverzuges
zur Berechnung von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes pro Jahr zu verzinsen berechtigt.
Kann eine Produktion aus Gründen, die nicht in den Machtbereich von ms.mediaservice fallen, nicht stattfinden, so haftet ms.mediaservice für daraus resultierende Schäden der
Vertragspartei nicht. Bei Absage der bei ms.mediaservice OHG gebuchten Leistungen/Mietgeräte/Veranstaltungen durch den Auftraggeber, trägt der Auftraggeber das betriebliche und persönliche Risiko.
Er unterrichtet ms.mediaservice OHG sofort in schriftlicher Form.
In diesem Fall ist ms.mediaservice OHG ohne Nachweis eines Schadens berechtigt, folgende Ausfallentschädigung zu berechnen:
– bei Rücktritt nach Auftragserteilung bis 31 Tage vor dem Tag der Veranstaltung/Start der Produktion werden 25% der Auftragssumme fällig,
– bei Rücktritt 30 Tage bis 15 Tage vor Produktionsbeginn werden 50% der Auftragssumme fällig,
– bei Rücktritt 14 Tage bis 8 Tage vor Produktionsbeginn werden 75% der Auftragssumme fällig,
– bei Rücktritt 7 Tage bis Tag der Veranstaltung/Start der Produktion werden 100% der Auftragssumme fällig.
Als Produktionsbeginn gilt die erstmalige Anreise zu einem Produktionsort im Zusammenhang mit der gebuchten Produktion ab Firmensitz Dreieich, der Begin der Planung/Konzeption einer
Produktion oder Start der Bearbeitung am Schnitt-/Animationsplatz.
Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht gesondert geregelt sind, können nur unter Nachweis des den Ersatzanspruch auslösenden Umstandes erhoben werden. Die Vertragspartei ist nicht berechtigt,
die vereinbarte Vergütung in Höhe eines vermeintlichen Ersatzanspruches zu mindern. Die vereinbarte Vergütung wird auch bei der Anmeldung von Ansprüchen in voller Höhe fällig. Die Einstandspflicht
von ms.mediaservice beschränkt sich nur auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Gleiches gilt für das von ms.mediaservice eingesetzte Personal. Soweit und sobald ein gesonderter
Haftungsausschluss von Seiten der ms.mediaservice vereinbart wird, gilt dieser auch für Personal der ms.mediaservice. Für den Fall, dass ms.mediaservice Material und/oder Personal einer
Fremdfirma bucht, um einen Auftrag erfüllen zu können, so haftet sie nicht für Schäden, die durch das verpflichtete Personal oder Material entstehen.
Die Höhe eines Schadensersatzanspruches oder einer generellen Haftung, der sich gegen die ms.mediaservice richtet, wird auf 50 % des Auftragsvolumens beschränkt. ms.mediaservice ist berechtigt,
Instandsetzungskosten und Kosten für die Beschaffung von Ersatzteilen in voller Höhe gegenüber der Vertragspartei geltend zu machen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, für etwa abhanden kommende
Produktionsgüter der ms.mediaservice oder deren Beauftragten zu haften. Die Vertragspartei hat für entsprechende Sicherungsvorkehrungen zur Vermeidung solcher Schäden Sorge zu tragen. Gleiches gilt,
wenn die Vertragspartei im Rahmen einer Produktion, bei der ms.mediaservice die Betreuung übernommen hat, nicht die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat. Insbesondere im Falle von
Vandalismus oder Diebstahl ist die Vertragspartei zum Schadensersatz in Höhe des Neupreises der von der Verwenderin gelieferten Güter verpflichtet.
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen oder mit uns in Kontakt treten. Personenbezogene
Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und
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Dritte ist nicht möglich.
Die Datenverarbeitung auf unseren Webseiten, sowie im persönlichen, schriftlichen oder E- Mail-Kontakt erfolgt durch den Inhaber.
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Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist: ms.mediaservice ohg
Geschäftsführer: Janosch Hölter & Sebastian Klein
Im Gefierth 10
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Sofern die Aufnahme und Speicherung on Videoaufzeichnungen, die einzelne Personen oder ein Publikum einer Veranstaltung zeigt, vom Auftraggeber gewünscht wird, hat der Auftraggeber, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist, die Erlaubnis der entsprechenden Personen einzuholen und ist für die Wahrung der DSGVO im Zusammenhang mit diesen Aufnahmen verantwortlich. Er stellt ms.mediaservice als rein technisch ausführenden Dienstleister von eventuellen Forderungen der abgebildeten Personen in jeder Art frei.
Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Verträgen mit ms.mediaservice ist deren Firmensitz.
Gesonderte Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen, soweit sie nicht im Rahmen der Auftragsbestätigung geregelt wurden.
Sollte dem Auftragnehmer jegliche Unterstützung durch den Auftraggeber am Dreh-/Produktionsort fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Rohmaterials und
der daraus resultierenden Endprodukte.
Hierzu zählen beispielsweise fehlende Stromanschlüsse, schlechte Internetanbindung, Verweigerung von Kamerastandorten, Einschränkungen durch Anweisungen von Sicherheitspersonal sowie fehlerhafte,
unvollständige oder fehlende Informationen, auf deren Grundlage sich die Produktion stützt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo als Copyrightvermerk im Abspann und auf dem Cover einer Produktion zu zeigen. Er hat weiterhin das Recht das Werk zur
Eigenwerbung im eigenen Hause, auf den Social Media Kanälen von ms.mediaservice, vor Ort bei Kundengesprächen oder in Ausschnitten von maximal drei Minuten Dauer auf der Webseite
www.msmediaservice.de oder www.mainstudio.tv und deren Unterseiten zu präsentieren,
sofern dies nicht anders vom Auftraggeber schriftlich verlautbart wurde.
ms.mediaservice ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Grundlage des Vertrages sind immer die aktuellen AGB von
ms.mediaservice mit Ausnahme aller Verträge, die vor dem 01.01.2020 geschlossen worden sind. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl.
Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
Es gelten ausschließlich die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
Stand 01.01.2022